Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Subsidiärhaftung, was bedeutet, dass das Kundenunternehmen potenziell für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Berufsgenossenschaftsbeiträge (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und Lohnsteuer (§ 42d Einkommensteuergesetz) haftbar gemacht werden könnte.
Mit der Mangold Personalpartner GmbH haben Sie einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Personaldienstleister an Ihrer Seite. Sie können das Risiko der Subsidiärhaftung minimieren, indem sie mit einem wirtschaftlich stabilen und zuverlässigen Personaldienstleister zusammenarbeiten.
Gerne können wir Ihnen hierfür quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und unserer Berufsgenossenschaft zukommen lassen.