Ferdinand-Küderli-Str. 3 | 71332 Waiblingen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

Für Unternehmen: Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworten wir Ihre häufigsten Fragen:

  • Anlerntätigkeiten ohne vorherige Berufserfahrung
  • Anlerntätigkeiten mit erster Berufserfahrung in artverwandten Bereichen
  • Frisch ausgelernte Fachkräfte (gewerblich / kaufmännisch)
  • berufserfahrene Fachkräfte (gewerblich / kaufmännisch)
  • Schichtleitungen / Führungspositionen

Bitte fühlen Sie sich frei unverbindlich bei uns nachzufragen, ob eine Person mit der gewünschten Qualifikation zur Verfügung steht oder rekrutiert werden kann.

  • Anlerntätigkeiten ohne vorherige Berufserfahrung
  • Anlerntätigkeiten mit erster Berufserfahrung in artverwandten Bereichen
  • Frisch ausgelernte Fachkräfte (gewerblich / kaufmännisch)
  • berufserfahrene Fachkräfte (gewerblich / kaufmännisch)
  • Schichtleitungen / Führungspositionen

Bitte fühlen Sie sich frei unverbindlich bei uns nachzufragen, ob eine Person mit der gewünschten Qualifikation zur Verfügung steht oder rekrutiert werden kann.

Der gesamte Recruiting- und Verwaltungsprozess, sowie Vorstellungsgespräche und Probearbeiten der Kandidaten (m/w/d) sind für Sie kostenfrei. Falls Sie sich nach einem Tag gegen unsere/n Mitarbeiter/in entscheiden sollten, tragen wir jegliche Kosten. Ansonsten wäre dies ein „normaler“ Arbeitstag und wird Ihnen berechnet sowie dem/der Mitarbeiter/in vergütet.

Für den Einsatz von Personal gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / Zeitarbeit vereinbaren wir vorab eine Überlassungsvergütung, welche wir Ihnen wöchentlich in Rechnung stellen. Innerhalb dieser Überlassungsvergütung – auch Stundenverrechnungssatz genannt – sind bereits Sozialabgaben, Lohnfortzahlungen und die Anfahrt zum Einsatzort enthalten. Abgerechnet werden lediglich die effektiven Arbeitsstunden. Im Falle der Personalvermittlung erheben wir eine vorher festgelegte Vermittlungsprovision. Diese Provision richtet sich nach der Höhe des Gehalts der vermittelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Häufig besteht im Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung Interesse an der Übernahme unseres Personals. Für diesen Fall gelten spezielle Konditionen, die die bereits geleisteten Überlassungsvergütungen angemessen berücksichtigen. Näheres hierzu in unseren AGB.

Die Dauer der Überlassung richtet sich nach Ihren Erfordernissen. Wichtig ist eine offene Kommunikation. Wenn Sie z.B. nur für 2 Wochen (Krankheitsvertretung) jemanden suchen, ist das vollkommen okay, aber es muss unseren Mitarbeitern/innen mitgeteilt werden. Auch gibt es eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Nein, das müssen Sie nicht. Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Diese werden mittels Stempelchip / elektronischem Ausdruck oder händischem Stundenzettel nachgewiesen. Die Kosten für diese Ausfallzeiten tragen wir.

In der Regel beträgt diese Zeit 5 Arbeitstage.

Falls es in seltenen Fällen menschliche oder fachliche Unzufriedenheit mit einer / einem unserer Mitarbeiter/in geben sollte, werden wir sofort für Ersatz sorgen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Subsidiärhaftung, was bedeutet, dass das Kundenunternehmen potenziell für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Berufsgenossenschaftsbeiträge (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und Lohnsteuer (§ 42d Einkommensteuergesetz) haftbar gemacht werden könnte.

Mit der Mangold Personalpartner GmbH haben Sie einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Personaldienstleister an Ihrer Seite. Sie können das Risiko der Subsidiärhaftung minimieren, indem sie mit einem wirtschaftlich stabilen und zuverlässigen Personaldienstleister zusammenarbeiten.

Gerne können wir Ihnen hierfür quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und unserer Berufsgenossenschaft zukommen lassen.